Einzelheiten IV

Das neue Steuersystem bräuchte, sofern es der Steuerbehörde Einblick in sämtliche Konten gewährt, nicht weiter zu gehen als ohnehin schon der Fall. Den gegenwärtigen Einblick von Staat und Steuerbehörde in die Lohnzettel der Unternehmen, der für diese administrativ überaus aufwändig ist und dementsprechend hohe Kosten verursacht, würde man in diesem Fall durch den Einblick in sämtliche Konten ersetzen. Von Seiten des zentralen Steuercomputers könnte dieser Einblick so bequem erfolgen wie heute bei jedem Kontoaufruf eines Bankomaten. Im Hinblick auf den Datenschutz braucht man in einer solchen Umstellung weder eine Verengung noch eine Erweiterung der persönlichen Freiheit zu sehen. Das gilt mit allem Nachdruck betont zu werden, denn der gefühlsmäßige Widerstand gegen einen solchen Zugriff der Steuerbehörde verschleiert die Tatsache, dass für die Bevölkerungsmehrheit de facto im Vergleich zu heute keinerlei Änderung eintritt. Daten werden in genau gleichem Umfang wie vorher erhoben. Die Lohnzettel werden nicht länger kontrolliert, dafür kennt der Zentralcomputer den Kontostand für jede Identifikationsnummer (die Angabe der dazugehörigen Person unterliegt jedoch dem Datenschutz und ist deshalb nur bei Verdacht auf kriminelle Verwendung des Kontos möglich). Wenn die Behörde ihre Steuerbescheide ausschickt, dann steht zwar umgekehrt der Name des Steuerpflichtigen in der Adresse, aber natürlich nicht die Identifikationsnummer.

Doch, wie gesagt, kann auf eine solche Offenlegung gegenüber der Steuerbehörde durchaus verzichtet werden. Den Geschäftsbanken sind, da sie das Geld ihrer Kunden verwalten, natürlich sämtliche Kontostände auf Giro- und Sparguthaben zu jeder Zeit bekannt. Sie könnten daher im Auftrag der Steuerbehörde Besteuerungsmaßnahmen oder staatliche Zuschüsse mit der gleichen Routine durchführen, wie sie heute etwa für die Berechnung der Zinsen ganz automatisch erfolgt. Alle Vorgänge, die ich der Einfachheit halber im Hinblick auf den Zentralcomputer der Steuerbehörde beschrieben haben, können daher im Prinzip genauso von Geschäftsbanken übernommen werden, die dann für den vermehrten administrativen Aufwand entsprechend entschädigt werden. Auf ähnliche Weise haben etwa Versicherungen die Abrechnung der Kfz-Steuern übernommen. Der Staat muss dann allein darüber wachen, dass keine Verschleierungen von Seiten privater Banken erfolgt.