Neuer Fiskalismus – Entwurf einer reinen Besteuerung des Verbrauchs

Neuer Fiskalismus – Perspektiven für einen ökologisch orientierten Staat, der sich gegen die übermäßige Konzentration von Einkommen und Vermögen zur Wehr setzt und Wohlstand für alle schafft.

(Zusammenfassung und Erweiterung der Thesen aus dem letzten Kapitel von Wohlstand und Armut,  Metropolis-Verlag, Sept. 2010, Kurzfassung der wichtigsten Ideen in meinem Artikel Ein grober Unfug – Wir bestrafen die Kreativität.

Jedes gute Steuersystem ist ein Kompromiss zwischen zwei gegenläufigen Zielen: einerseits der Forderung der Allgemeinheit nach sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit, andererseits dem Bestreben, jeden Bürger zum vollen Einsatz seiner Kräfte für das gemeinsame Wohl anzuregen.

Die Qualität eines Steuersystems bemisst sich daran, wie viele Menschen benötigt werden, um es zu schützen bzw. zu überlisten. In einem perfekten System werden weder Finanzbeamte noch Steuerberater gebraucht.

Übersicht:

I) Prinzip des Neuen Fiskalismus

II) Was ist neu am Neuen Fiskalismus?

III) Struktur des Neuen Fiskalismus, d.h. einer reinen Besteuerung des Verbrauchs durch eine industrielle Erst- und eine direkte progressive Endverbrauchssteuer

a) Besteuerung des aktuellen Konsums

b) Besteuerung des aufgeschobenen Konsums

c) Drei Steuermodelle

d) Die Steuerbehörde wird zum Sozialamt

IV) Steuerflucht – die Umgehung der Endverbrauchssteuer

V) Auswirkungen des Neuen Fiskalismus

VI) Einwände gegen die reine Endverbrauchssteuer

VII) Das Umweltgeld – leider eine schlecht durchdachte Idee

VIII) Die Erstverbrauchssteuer

***

I) Prinzip und Struktur einer reinen Besteuerung des Verbrauchs

Das Grundprinzip der neuen Besteuerung: Statt jene durch Steuern zu bestrafen, die den Wohlstand der Allgemeinheit erhöhen, indem sie dieser die eigene Leistung geben, belastet der Staat grundsätzlich nur den Verbrauch, also dasjenige, was Unternehmen und Endverbraucher der Allgemeinheit nehmen, d.h. was sie ihr durch den Konsum von Rohstoffen und Fertigprodukten entziehen.

II) Was ist neu am Neuen Fiskalismus?

Nicht das Prinzip selbst. Dieses leuchtet so unmittelbar ein, dass es schon von John Stuart Mill um die Mitte des 19. Jahrhunderts vertreten wurde. Neu ist seine praktische Anwendung unter der Voraussetzung erst heute vorhandener technischer Mittel (automatische elektronische Erfassung von Zahlungsvorgängen). Die bisher vorgeschlagene Errechnung des Konsums aus der Differenz von Einkommen und Ersparnis würde den mit dieser Umstellung beabsichtigen sozialen Zweck torpedieren, weil ja gerade die höchsten Einkommen bisher immer im Dunkeln lagen.

Die technische Neugestaltung betrifft neben den elektronischen Lesegeräten zur Registrierung des Konsums einen Computer, den ich als Zentralen Computer der Steuerbehörde bezeichne. Das ist kein Deus ex Machina, sondern das Rechenzentrum steht hier schlicht für die Gesamtheit aller automatisierbaren Vorgänge. Bei einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen bilden solche Routinevorgänge eine gewaltige Masse. Der Zentralcomputer ist eine geistlose Maschine – so geistlos wie die Vorgänge, die er ersetzt. Es ist also entscheidend, wie er im Sinne von Steuergerechtigkeit eingesetzt und programmiert wird.

Außer dieser grundlegenden technischen Neugestaltung der Steuererhebung gehört die Erfassung des aufgeschobenen Konsums zu den wichtigsten Merkmalen des Neuen Fiskalismus. Sämtliche individuellen Ersparnisse, also alle Mittel, die nicht im aktuellen Konsum Verwendung finden, werden als aufgeschobener Konsum betrachtet. Damit werden alle individuellen Ersparnisse, deren Zweck nicht in einem späteren Konsum sondern in der Akkumulation von Macht besteht, als illegitim behandelt. Schließlich bietet die neue Art der Steuererhebung die weitere Möglichkeit einer außerordentlichen administrativen Vereinfachung: Besteuerung und Sozialversicherung können von einer Behörde abgewickelt werden. Für die Grundsicherung ergibt sich dadurch eine einfache und elegante Lösung.

III) Struktur einer reinen Besteuerung des Verbrauchs

In einem reinen Verbrauchssteuersystem gibt es nur noch zwei Steuerarten (d.h. die meisten übrigen Steuern wie Mehrwertsteuer, Einkommensteuer usw. entfallen):

1) eine industrielle Erstverbrauchssteuer auf sämtliche knappen Rohstoffe vor oder bei ihrer industriellen Verwendung durch Unternehmen. Diese Abgabe dient vorrangig aber nicht ausschließlich der ökologischen Steuerung. Und:

2) eine direkte progressive Endverbrauchssteuer auf den aktuellen und den aufgeschobenen Konsum, die den eigentlichen Kern des Neuen Fiskalismus und dessen entscheidende Neuerung darstellt. Ich werde mich hier darauf beschränken, die Endverbrauchssteuer zu erklären, wobei ich deren Funktion der Einfachheit halber in einem Staat beschreibe, der seinen Zahlungsverkehr zu 100% auf bargeldlosen Verkehr umgestellt hat (in Deutschland wurden 2010 wertmäßig etwa 42% aller Einkäufe bargeldlos, also auf elektronischem Wege vorgenommen). Nach dieser Umstellung wird Bargeld nur noch für Zahlungen im Ausland verwendet, weil man dieses nicht gut zur Übernahme des eigenen Systems zwingen kann.

a) Die direkte Endverbrauchssteuer auf den aktuellen Konsum

Technische Bedingungen für die Verwirklichung der Endverbrauchssteuer

Jeder Einkauf eines Endkonsumenten (ich spreche hier, wie gesagt, nicht von den Einkäufen der Betriebe, da für diese die Erstverbrauchssteuer gilt) erfolgt mit einer Karte von ähnlicher Art wie heutige Bankomat- oder Kreditkarten, nur dass die dabei jeweils abgebuchte Summe nicht wie heute nur an die Bank gemeldet, sondern auch an den Zentralcomputer der Steuerbehörde weitergeleitet wird. Dasselbe geschieht, wenn der Kauf auf dem Wege einer Banküberweisung erfolgt. Dem Zentralcomputer wird also die jeweilige Einkaufssumme zusammen mit der Identitätsnummer des Konsumenten mitgeteilt. Bei diesem Vorgang interessiert sich die Steuerbehörde (der Zentralcomputer) bei 95% der Käufe nicht für die Art der eingekauften Objekte, sondern ausschließlich für die dabei jeweils gezahlte Summe. Alle Summen, die ein Konsument X im Laufe eines Zeitabschnitts (z.B. eines Monats), an beliebigen Orten (auch im Ausland) mit seiner Karte abbucht, werden im Zentralcomputer erfasst und automatisch addiert. Wie schon heute weitgehend, aber noch nicht vollständig, der Fall sind alle Verkaufsstätten mit Lesegeräten ausgestattet. Die Steuerbehörde besteht dagegen im Wesentlichen nur noch aus einem Computer.

Die Berechnung der Endverbrauchssteuer

Liegt die vom Computer für einen bestimmten Zeitraum (z.B. einen Monat) errechnete Gesamteinkaufssumme eines Steuerpflichtigen unterhalb eines bestimmten Lebensminimums, so wird vom Zentralcomputer kein Steuerbescheid ausgestellt, entspricht die Summe dem durchschnittlichen Standardkonsum, so wird eine Standardsteuer erhoben. Summen über dem Standardkonsum werden nach einem einfachen Algorithmus progressiv besteuert, so dass – je nach Steilheit der Progression – ein zehnfach über dem Standard liegender Konsum eine – je nachdem – zwanzig- oder hundertfach höhere Steuerbelastung trägt. Die Progression geht aus demokratischer Festlegung und ökologischen Absichten hervor (wobei durchaus auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit gelten können, die ich hier übergehe. Siehe Wohlstand und Armut).

Der Konsum, der unterhalb eines Minimums noch gar nicht besteuert wird, verteuert sich also umso mehr, je weiter er sich in seiner Höhe vom Standard entfernt. Auf diese Weise kann er ab einer bestimmten Grenze schließlich unbezahlbar werden. Nicht seine Unbezahlbarkeit ist allerdings der soziale Zweck progressiver Besteuerung, sondern dass jeder Bürger einen umso größeren Beitrag zum Allgemeinwohl leistet, je mehr er durch seinen individuellen Verbrauch die Natur belastet und der allgemeinen Verfügbarkeit entzieht.

Der aktuelle Konsum umfasst Güter des täglichen Verbrauchs wie Nahrungsmittel, Mobiliar usw., langlebige Güter wie Autos, Waschmaschinen etc. und schließlich dauerhafte Güter wie Immobilien sowie Grund und Boden. Der Konsum bei Arbeitslosigkeit, der Konsum an medizinischen Leistungen im Krankheitsfall und schließlich die Pflege im Alter bedürfen einer besonderen Regelung. Zudem unterscheiden sich Konsumenten auch dadurch, dass sie als einzelne oder in Partnerschaften in Erscheinung treten. Diese Fälle berühren nicht das Prinzip der Endverbrauchsbesteuerung, aber sie bedürfen einer gesonderten Behandlung  (Einzelheiten I).

b) Die direkte Endverbrauchssteuer auf den aufgeschobenen Konsum (neue Vermögenssteuer)

Begriff und Inhalt des aufgeschobenen Konsums bilden eine tragende Säule des Neuen Fiskalismus. Sie ersetzen das Konzept der Ersparnis. In der ökonomischen Wissenschaft spielt die Ersparnis zu Recht eine überragende Rolle, weil sie eine doppelte Funktion erfüllt. Sie dient der Absicherung der Bürger und ist die Quelle für öffentliche und private Investitionen. Übersehen wird dabei in der Regel, dass Ersparnisse auch die tiefere Ursache für die Selbstzerstörung der Eigentumsgesellschaften bilden – ein Hauptthema in Wohlstand und Armut. Denn sie dienen eben nur teilweise dem aufgeschobenen Konsum, ihre überragende und gefährliche zweite Funktion besteht in der Anhäufung individueller Vermögen, deren eigentlicher Zweck persönliches Prestige und persönliche Macht sind. In einem demokratisch verfassten Gemeinwesen ist das Bedürfnis nach Macht und persönlichem Prestige jedoch weder von der Wirtschaftstheorie noch von der politischen Theorie vorgesehen, geschweige denn legitimiert. Dennoch liegt es der zunehmenden Konzentration von Reichtum in wenigen Händen zugrunde und hat in unseren Tagen dazu geführt, dass souveräne Staaten durch die „Internationale der Gläubiger“ unter Druck gesetzt und erpresst werden können. Die Konzentration der Vermögen ist ein gefährliches Übel, welches das innere Gleichgewicht jeder Eigentumsgesellschaft im Laufe ihrer Entwicklung regelmäßig bedroht und schließlich auch das Verhältnis zwischen ihnen zerstört. Wenn eine Gesellschaft diese Selbstzerstörung vermeiden will, darf sie Ersparnisse nur fördern und dulden, sofern und solange ihr Zweck im aufgeschobenen Konsum besteht. Richtiger muss es heißen, dass eine Gesellschaft nur dann von dem Übel einer zunehmenden Konzentration der Vermögen verschont bleibt, wenn die Ersparnis ausschließlich der Vorsorge dient, d.h. dem aufgeschobenem Konsum.

Im Prinzip wird der aufgeschobene Konsum nicht anders besteuert als der aktuelle. Der Bürger erwirbt ein Produkt, d.h. er zahlt Geld auf ein Bankkonto, kauft Aktien oder andere Wertpapiere, um sich im Hinblick auf Alter, Krankheiten etc. abzusichern. Diese Vorsorge ist im Interesse der Allgemeinheit und wird dementsprechend von ihr gefördert. Sie bildet außerdem die Voraussetzung für Investitionen in den produktiven Bereich, da sie der Industrie die nötigen Mittel (in Form von Krediten oder Beteiligungen) zur Verfügung stellt. Wer aus Mangel an Einkommen nichts sparen oder anlegen kann, bleibt steuerfrei. Die neue Vermögenssteuer setzt erst an der Stelle ein, wo ein aufgeschobener Maximalkonsum überschritten wird und angehäuftes Vermögen als Instrument des ökonomischen Machterwerbs dient (vgl. meinen Artikel Ein grober Unfug – Wir bestrafen die Kreativität.

Wie ist das konkret zu verstehen? Solange ein Firmenchef das Betriebsvermögen verwaltet, erfüllt er eine legitime Funktion für die Gesellschaft, ganz gleich wie groß dieser Betrieb und das darin gebundene und verwaltete Vermögen auch sein mag. Auch die Übertragung dieses Betriebsvermögens in andere Hände sollte steuerfrei bleiben, da derartige Steuern nur die Kreativität (die Leistung) belasten. In dem Augenblick aber, wo der Inhaber seine Firma verkauft, ändert das Vermögen schlagartig seinen Charakter. Es dient nicht länger der Allgemeinheit, sondern ausschließlich einer Privatperson, die jetzt keine Leistung mehr dafür erbringt, sondern im Gegenteil nur noch von der Leistung anderer zehrt. Wenn man verhindern will, dass sich das Vermögen jetzt in ein illegitimes privates Machtinstrument verwandelt, dann liegt seine einzige Rechtfertigung – aber auch seine Notwendigkeit – in den Erfordernissen eines aufgeschobenen Konsums: Es dient der Vorsorge im Hinblick auf Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit, also für jene Zeit, wo der einzelne nicht länger von der eigenen Arbeit zu leben vermag.

Diese Eigenvorsorge darf der Staat getrost in großzügiger Weise bemessen. Abgesehen von einem selbstgenutzten(!) Vermögen an Wohnraum, Grundstück und Fahrzeug, das der Staat bei minimaler Größe überhaupt nicht, aber bei wachsender Größe und Qualität progressiv besteuert, könnte er als maximalen jährlichen Konsumbedarf einer Einzelperson etwa 200 000 Euro festschreiben und dafür einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren ansetzen. Das würde in etwa der Zeit entsprechen, die der einzelne noch als Pensionist leben wird. Mit anderen Worten: Der Staat hat den Luxuskonsum durchaus nicht beschnitten, sondern nur das Vermögen als Quelle privater Machtausübung: Der maximale Umfang eines individuellen Vermögens wäre damit auf etwa zwei Millionen Euro begrenzt.

Ohne eine solche Vermögenssteuer, welche alle Anhäufung von privatem Reichtum über den Umfang einer legitimen Ersparnis hinaus wirksam verhindert, wird sich das Hauptproblem der Eigentumsgesellschaft – die sich stetig vergrößernde Kluft zwischen Arm und Reich – niemals bewältigen lassen. Mit einer solchen Regelung ist der übermäßigen Anhäufung von Ersparnissen (Bankguthaben, Wertpapieren usw.) in den Händen natürlicher Personen dagegen der Boden entzogen. Eine Vermögenskonzentration durch leistungslose Einkommen ist nicht länger möglich. Für Investitionen stehen dennoch Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung, weil die Ersparnisbildung sich jetzt gleichmäßig auf die ganze Bevölkerung verteilt. Sie wird bei den Einkommensschwachen durch staatliche Zuschüsse gefördert (negative Besteuerung), bei den Einkommensstärksten ab einer bestimmten Grenze gekappt.

Technisch ist die Kontrolle des aufgeschobenen ebenso problemlos wie die des aktuellen Konsums. Da alle Zahlungen im Inland elektronisch erfolgen, lassen sich Einzahlungen auf Sparkonten oder beim Einkauf von Aktien etc. verlässlich durch den Zentralcomputer erfassen. Dabei ist es gleichgültig, in welchem Alter jemand die maximale Grenze des aufgeschobenen Konsums überschreitet. Das kann schon mit 20 oder erst im Alter von 60 Jahren der Fall sein. Die Mehrheit der Bevölkerung wird diese Grenze allerdings nie erreichen, daher tritt natürlich auch die neue Vermögenssteuer bei ihr nicht in Kraft.

Mit der Besteuerung des aktuellen und des aufgeschobenen Konsums wird eine wundersame Revolution in Bewegung gesetzt. Der Wirtschaft geht es mit einem Schlag weit besser als je zuvor. Sie ist von allen Steuern entlastet, ausgenommen jenen, die ihren Ressourcenverbrauch betreffen. Kreativität und Arbeit sind von allen Abgaben befreit – das wirksamste Mittel zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Der Staat aber kann mit der neuen Vermögenssteuer (Steuer auf den aufgeschobenen Konsum) seine Schuldenlast reduzieren. Mit dieser Notoperation am zuckenden Herzen des sozialen Körpers entkommt er der Schuldenfalle, der er auf anderem Wege nicht mehr zu entgehen vermag. Man vergesse nicht, dass der gesamte Schuldenberg Deutschlands (Staats- und Unternehmensschulden zusammen) inzwischen eine Höhe von etwa sechs Billionen Euro oder den dreifachen Wert des BIP erreicht und dass die ihm entsprechenden Guthaben etwa zur Hälfte (3 Billionen) den oberen zehn Prozent der Deutschen gehören, die Staatsschulden sich aber auf 80% des BIP (also weniger als 2 Billionen) belaufen. Ohne eine schrittweise Reduktion dieser Guthaben sind die ihnen entsprechenden Schulden nicht mehr zu beseitigen. Hierzu vgl. Eigentum – ein Irrtum im deutschen Grundgesetz?

Im Einzelnen wird man auch beim aufgeschobenen Konsum zu besonderen Regelungen greifen müssen, um Missbrauch zu verhindern, z.B. das Parken des eigenen Vermögens auf einem Girokonto (Einzelheiten II). Darüber hinaus wurde bereits hervorgehoben, dass das Vermögen in einem vom Eigentümer persönlich geführten Betrieb eben nicht als aufgeschobener Konsum gelten darf. Es ist und bleibt Betriebsvermögen. Hier kann es keineswegs im Interesse der Allgemeinheit sein, solches Eigentum hinwegzubesteuern oder es auch nur durch Besteuerung einzuschränken (Ausnahmen unter Einzelheiten III).

c) Drei Steuermodelle

Jede Wirtschaft profitiert unmittelbar, wenn sie die Besteuerung der Leistung durch die des Verbrauchs ersetzt. Arbeit und Kreativität werden von der Gesellschaft aufgewertet, wenn man sie nicht durch Steuern bestraft. Doch nicht jede Gesellschaft braucht eine Vermögenssteuer. Das gilt etwa für einen Staat am Anfang seiner industriellen Entwicklung, sofern – wie das etwa für China unter Mao galt – der soziale Ausgangspunkt eine weitgehende materielle Gleichheit ist. In diesem Fall kann die Aussicht, durch Leistung zu besonderem Reichtum zu gelangen, der Wirtschaft und den in ihr handelnden Menschen einen außerordentlichen Auftrieb verleihen. Seit Deng Xiao Ping hat diese Motivation ein geradezu explosives Wachstum der chinesischen Wirtschaft bewirkt. Dieses Anfangsstadium einer Wirtschaft im stürmischen Wachstum unterscheidet sich markant von der wirtschaftlichen Sättigung der früh industrialisierten Staaten Diese haben die ökologisch akzeptable Grenze quantitativen Wachstums längst hinter sich.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist durch die sozialen Leistungen des Staates gegenüber den Hilfsbedürftigen vorgeben.

Ich unterscheide drei verschiedene Modelle der Besteuerung und Abgabenerhebung.

Erstens: Das einfachste Modell besteht in der Einführung der Erstverbrauchssteuer für Unternehmen und einer progressiven Endverbrauchssteuer des aktuellen Konsums. Die Steuererhebung wird radikal vereinfacht und verbilligt, die Wirtschaft angekurbelt. An der bestehenden Vermögensstruktur wird nichts geändert.

Zweitens: Modell zwei baut auf dem ersten auf, nur dass es die Sozialleistungen des Staates gleichfalls automatisch erfasst und verrechnet (siehe unten: Die Steuerbehörde wird zum Sozialamt). Die Verwaltungskosten werden auch hier auf ein Minimum reduziert.

Drittens: Staaten, die an zunehmender Ungleichverteilung zu scheitern drohen, besteuern außer dem aktuellen auch den aufgeschobenen Konsum. Zusammen mit den Modellen eins und zwei führen sie die oben beschriebene Besteuerung der Vermögen ein.

d) Die Steuerbehörde wird zum Sozialamt

Im alten Steuersystem weiß der Staat genau über die finanzielle Situation der großen Mehrheit seiner Bürger bescheid. Die Einkommen der abhängig Beschäftigten sind ihm auf Heller und Pfennig bekannt. Nur die oberen zehn Prozent genießen die Freiheit, ihre Einkommen und Vermögen entweder zu verschleiern oder auch ganz zu verheimlichen.  Das neue System könnte dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereiten, indem es dem Staat einen Einblick in sämtliche Einkommen und Vermögen gewährt. Alle Einkommen, auch die der oberen zehn Prozent, wären dann dem zentralen Computer bekannt. Er verschafft sich zwar keinen Einblick in die Quelle des Einkommens, also wo und durch welche Arbeit dieses erworben wird, aber es gibt keine versteckten Konten. Dieser Zustand ist heute schon weitgehend verwirklicht. Zur Vermeidung der Geldwäsche werden Konten, deren Eigentümer sich nicht aufgrund einer gerichtlichen Nachfrage ermitteln lassen, in Europa nicht länger geduldet.

Dieser Zugriff der zentralen Computerbehörde auf sämtliche Konten stellt allerdings nur die einfachste Lösung dar, er ist keine Notwendigkeit. Alternativ lässt sich dieselbe Wirkung erzielen, wenn wie bisher nur die Geschäftsbanken Einsicht in die Konten genießen (Einzelheiten IV). Wer glaubt, dass sich eine Offenlegung aller Privatkonten gegenüber der Steuerbehörde und damit dem Staat nicht durchsetzen lasse und auch nicht einmal wünschenswert sei, der kann auch bei der alternativen Lösung bleiben. Im Folgenden stelle ich dennoch die genannte einfache Lösung vor, weil sie leichter verständlich ist. Wenn es daher heißt, dass der zentrale Computer aufgrund seines Einblicks in sämtliche Konten bei einer Unterschreitung des Minimalbetrags auf einem Girokonto die Überweisung einer Grundsicherung vornimmt, so kann das auch so verstanden werden, dass die betreffende Geschäftsbank diese Unterschreitung feststellt und dann einen entsprechenden Schritt der Steuerbehörde veranlasst.

Der Staat kann bei Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit und in Notsituationen nun wirksame Hilfe leisten. Tatsächlich ist eine grundlegende administrative Vereinfachung möglich. Besteuerung und soziale Hilfe werden in einer Behörde zusammenfasst. Im Prinzip können sie von einem einzigen Computer aus durchgeführt werden und noch dazu auf eine viel gerechtere und umfassendere Weise, als das heute der Fall ist.

Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit, Notsituationen – die Grundsicherung ist dem System eingebaut

Im Prinzip wäre es denkbar, dass jeder Bürger ein Grundeinkommen bezieht, auch ein bedingungslos gewährtes, wie es von Herrn Götz Werner propagiert wird. Die Vermutung, dass die Bereitschaft zur Arbeit darunter leiden würde, ist nicht erwiesen und stellt daher kein ernst zu nehmendes Gegenargument dar. Allerdings macht ein derartiges Grundeinkommen nur unter der Bedingung großer Ungleichheit einen Sinn, und auch nur dann, wenn es von den finanziell Begünstigten finanziert wird. In einer Gesellschaft mit weitgehend gleichem Einkommensniveau und weitgehend gleicher Vermögensverteilung würde es seinen Zweck augenblicklich verlieren. Denn jeder würde es dann ja mit der eigenen Arbeit an sich selber auszahlen. Er würde mit der linken Hand empfangen, was er mit der rechten gegeben hat. Die Menschen kämen sehr schnell zu dem Schluss, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen nur den Bedürftigen gewährt werden sollte. Man würde also genau dort ankommen, wo man heute schon ist: bei einer bedarfsabhängigen Grundsicherung.

Diese Überlegung lässt sich leicht nachvollziehen. Ebenso wichtig wie die Idee der Grundsicherung ist daher die Frage, wer sie bezahlt und auf welche Art sie erhoben wird. Die Grundsicherung mit der Mehrwertsteuer zu finanzieren, die gar keine echte Verbrauchssteuer ist, lässt sich nur als Betrugsmanöver auffassen, denn es sind dann die sozial Schwächsten, die dafür in erster Linie zur Kasse gebeten werden.

Schauen wir uns an, wie eine gerechte Lösung im neuen Steuersystem auf einfache Art zu verwirklichen ist. In dem Augenblick, wo ein Konsument mit seinen Einkäufen unterhalb des Lebensminimums liegt und sein Konto leer ist, wird die Bankomat+Steuerkarte vom Zentralcomputer so frei geschaltet, dass er in beliebigen Geschäften einkaufen kann, und zwar im Umfang des Standardkonsums. Der Zentralcomputer veranlasst dementsprechend die Überweisung staatlicher Mittel in Höhe der entsprechenden Summe auf das Konto des Notleidenden, und zwar im Umfang des Standardkonsums.

Dies gilt jedoch nur für eine bestimmte Zeit, nämlich so lange wie seine Bedürftigkeit anhält oder maximal für ein oder zwei Jahre, etwa um einen aufgrund von Arbeitslosigkeit entstandenen plötzlichen Einkommensverlust auszugleichen. In Höhe der Summen, die der Staat auf diese Weise dem Hilfsbedürftigen vorstreckt, belastet er aber zur gleichen Zeit den aufgeschobenen Konsum, also langfristig angelegte Ersparnisse. Falls solche Ersparnisse nicht vorhanden sind, wird die Steuer für den künftigen Standardkonsum nach Ende der Hilfeleistung so angehoben, dass die Hilfe innerhalb einer bestimmten Zahl von Jahren wieder zurückgezahlt werden kann. Niemand hat also Grund, die Leistungen der Allgemeinheit außer bei wirklicher Hilfsbedürftigkeit in Anspruch zu nehmen. Es ist auch nicht länger möglich, dass jemand zwar über Bankguthaben oder Aktienpakete verfügt, aber trotzdem die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt.

Parasitäres Verhalten

Zwischen der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und einer Grundsicherung wird im neuen System nicht grundsätzlich unterschieden. Beide erfolgen in Höhe des Standardkonsums. Stellt der Zentralcomputer allerdings fest, dass der Betroffene nie Einzahlungen vornahm, um für das Alter vorzusorgen – besteht, mit anderen Worten, der begründete Verdacht, dass jemand von vornherein damit spekulierte, später einmal der Allgemeinheit zur Last zu fallen, um sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil vor all jenen zu verschaffen, die sehr wohl mit eigenen Mitteln vorgesorgt haben – dann ist ein sozialer Staat zwar immer noch gehalten, die Betreffenden zu unterstützen. Die Steuerbehörde wird die ursprüngliche Hilfe in der Höhe des Standardkonsums aber nach ein, zwei Jahren auf das zum Leben erforderliche Minimum reduzieren und dabei negative Anreize setzen, um solches Verhalten zu sanktionieren. Damit wird ausdrücklich bezweckt, sozial parasitäres Verhalten – aber wirklich nur dieses – mit einem gewissen Stigma zu versehen.

Mir ist bewusst, dass alle Auflagen, sofern sie die Ärmsten in der Gesellschaft betreffen, bei sozial Engagierten auf unmittelbaren emotionalen Widerstand stoßen. Man macht sich viel populärer, wenn man allen Geschenke verspricht – wie etwa Götz Werner mit seinem bedingungslosen Grundeinkommen. Doch dann hat man in Kauf zu nehmen, dass Millionäre, die diese Geschenke auf Kosten anderer verteilen (vor allem auf Kosten des Mittelstands), nicht nur selbst ungeschoren bleiben, sondern von der Abschaffung der Einkommenssteuer sogar profitieren.

Leider ist parasitäres Verhalten – das Leben auf Kosten anderer – sowohl in den obersten wie in den untersten gesellschaftlichen Etagen eine unbestreitbare Realität. Der eigentliche Zweck des Neuen Fiskalismus liegt in der Verhinderung einer weiteren Konzentration der großen Vermögen. Auf eine für alle erträgliche Art will er die Zerstörung der Eigentumsgesellschaft durch die oberen zehn (oder weniger) Prozent beenden. Dieses Anliegen aber lässt sich nur glaubhaft verwirklichen, wenn man ebenso auch den Missbrauch von unten eindämmt..

IV) Steuerflucht – die Umgehung der Endverbrauchssteuer

Steuerflucht ins Ausland ist unter den technischen Bedingungen der Endverbrauchsbesteuerung nicht länger möglich. Denn alle Zahlungen eines Inländers im Ausland erfolgen entweder mit den vorgenannten Karten, dann gelten dieselben Regeln wie oben, oder sie werden in bar vorgenommen, da man das Ausland nicht zwingen kann, elektronische Bezahlung zu akzeptieren. Da aber im Inland der gesamte Zahlungsverkehr nur elektronisch erfolgt, muss jeder der im Ausland bar zahlen will, deutsche Mark oder Euro entweder an der Grenze oder bei seiner Bank abheben. Sie werden ihm dort auch in beliebigem Umfang gewährt, aber stets nur für einen von ihm angegebenen Zeitraum. Man muss also angeben, für welche Dauer man das Bargeld in Anspruch nimmt. Dementsprechend errechnet der Zentralcomputer die Steuersumme seines Konsums für den betreffenden Zeitraum (und bucht in diesem Fall die fällige Steuer vor Auszahlung der beanspruchten Summe ab, damit keine Kapitalflucht ins Ausland erfolgen kann). Falsche Angaben sind kaum möglich, weil die Dauer des Aufenthalts dem Computer ja sofort angezeigt wird, sobald die Karte nach dem Aufenthalt im Ausland neuerlich im Inland benutzt wird.

Im übrigen bieten Einkäufe im Ausland nun auch keinen Vorteil mehr gegenüber dem heimischen Konsum. Da die Steuer auf Arbeit (Einkommenssteuer) sowie Mischsteuern in der Art der Mehrwertsteuer im Inland zur Gänze entfallen, kommt es zu einer starken Verbilligung inländischer Produkte im Gegensatz zu denen des Auslands – jedenfalls solange das neue System nicht auch dort eingeführt wird. Der Konsum im Inland wird dadurch wesentlich gefördert (allerdings nur soweit er nicht in Widerspruch zu den durch die Erstverbrauchssteuer gesetzten ökologischen Zielen gerät).

Eine Sonderregelung gilt natürlich für Geld, das zum Zweck industrieller Investitionen im Ausland benötigt wird. Dieser Vorgang fällt unter den Erstverbrauch, den ich vorläufig unberücksichtigt lasse.

V) Auswirkungen des Neuen Fiskalismus

1) Haben Eigentumsgesellschaften nach ihrer ursprünglichen Aufschwungsdynamik einen Zustand der Sättigung erreicht, sind soziale Gerechtigkeit und politische Stabilität in zunehmendem Maße bedroht. In Wohlstand und Armut habe ich gezeigt, warum diese Entwicklung kennzeichnend für sämtliche bisherigen Eigentumsgesellschaften ist. Stets wurde ein Anfangszustand relativer sozialer Gerechtigkeit von einer gespaltenen Gesellschaft abgelöst, in der sich Arm und Reich immer schroffer und unversöhnlicher gegenüberstehen und die politische Stabilität in Gefahr gerät. Der eigentliche Zweck des Neuen Fiskalismus liegt daher darin, eine Alternative zu diesem vorprogrammierten Niedergang aufzuzeigen. Es geht darum, soziale Gerechtigkeit und politische Stabilität innerhalb eines Systems zu gewährleisten, das dennoch die von Kreativität, Wissen und Können getragene Dynamik der Eigentumsgesellschaft aufrechterhält.

2) Das Anliegen der sozialen Gerechtigkeit lässt sich nicht ohne eine Grundsicherung erfüllen. Doch die muss richtig konzipiert sein, wenn sie nicht, statt Nutzen zu bewirken, den Schaden vergrößern soll. Die hier vorgeschlagene und oben im Einzelnen dargestellte Form der Grundsicherung geht von dem Prinzip sozialer Gerechtigkeit aus, d.h. von einer Beteiligung aller an der Finanzierung einer solchen Sicherung nach Maßgabe ihrer finanziellen Kräfte. Doch Grundsicherung kann auch ganz anders aussehen.

Als warnendes Beispiel sollte da der Kapitalismus des römischen Kaiserreiches dienen. Eine immens reiche, nur aus wenigen ökonomisch wie politisch herrschenden Familien bestehende Schicht an der Spitze des Staates kaufte sich durch das Almosen der Grundsicherung (panes et circenses) de facto von allen weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen frei. Die Konzentration des Reichtums – der eigentliche Grund für die immer erneut erfolgende Selbstzerstörung der sonst so erfolgreichen Eigentumsgesellschaft – konnte aufgrund der damit verfolgten bewussten Beschwichtigung stetige Fortschritte machen. Das Ergebnis war die Auflösung des Reichs im fünften Jahrhundert. Das war keine demokratische, sondern eine plutokratische Grundsicherung.

Wenn man bedenkt, dass nach Meinung von Herrn Götz Werner die Unternehmen nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens den Arbeitslohn um die Summe der staatlichen Sicherung herabsetzen, die Arbeitnehmer in seinen Betrieben bis zum Erreichen dieser Höhe also umsonst arbeiten sollen; wenn man zudem in Betracht zieht, dass er die progressive Einkommensteuer, unter der er als einer der reichsten Männer Deutschlands besonders zu leiden hat, durch eine entsprechend erhöhte Mehrwertsteuer ersetzen möchte, dann stellt sich zwangsläufig der Verdacht ein, dass diese Art von Grundsicherung zuallererst den Zweck verfolgt, den Reichtum zu schützen. Unter der Besteuerung des Konsums versteht Werner nämlich die Mehrwertsteuer, die gerade keine reine Verbrauchssteuer ist, sondern eine an der Leistung der Unternehmen bemessene Abgabe, die diese anschließend auf die Verbraucher abwälzen. Die Mehrwertsteuer ist antisozial, da sie Arme und Reiche steuerlich gleich behandelt. Die Armen werden dadurch noch ärmer, die Reichen noch reicher. Sie ist zudem antiökologisch, da sie keine progressive Besteuerung des individuellen Verbrauchs ermöglicht. Nicht die oberen fünf Prozent, die in der Bundesrepublik über 40% des Volksvermögens verfügen, sollen – wenn es nach Werner geht – für das bedingungslose Grundeinkommen aufkommen, nein, die Abschaffung der progressiven Einkommensteuer soll sie sogar gänzlich entlasten. Stattdessen sollen die Mehrwertsteuer zahlenden Massen (mit Ausnahme der Einkommenslosen) die eigentlichen Lastesel sein. Das wäre – ganz wie in Rom – keine demokratische, sondern eine plutokratische Grundsicherung zur Ruhigstellung der Bevölkerungsmehrheit. Dass sich eine deutsche Partei, die dafür bekannt ist, die Interessen der Besserverdienenden zu bedienen, für die Wernersche Grundsicherung zu erwärmen beginnt, zeigt dass ihre Vertreter deren Absicht und Folgen viel besser durchschauen als so manche blauäugigen Enthusiasten aus dem linken Lager.

3) In einer Zeit versiegender Rohstoffe und drohender Rohstoffkriege ist eine ökologische Lenkung der Wirtschaft von größter Bedeutung. Sie wird sekundär durch die progressive Besteuerung des Endverbrauchs erreicht, vorrangig aber durch die Erstverbrauchsbesteuerung der Unternehmen, auf die ich hier nicht weiter eingehe.

Der Endverbraucher bezieht elektrischen Strom, Benzin und ähnliche Rohstoffe, die einen Teil seines Gesamtverbrauchs ausmachen. Wenn dieser dem Standardverbrauch entspricht, so wird er steuerlich so belastet, dass er nicht mehr, sondern weniger bezahlt als heute der Fall. Das wird durch die Progression bei höherem Verbrauch und durch eine stärkere Belastung der Rohstoffe im industriellen Erstverbrauch mehr als ausgeglichen.

4) Es ist grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, dass der Staat jene belastet, die durch ihr Wissen und Können über den eigenen Wohlstand hinaus auch den der Allgemeinheit mehren. Daher ist es unsinnig und nur historisch zu begründen, dass der Staat das Geben (Kreativität und Leistung) belastet. Dagegen leuchtet es unmittelbar ein, dass er mit dieser Belastung beim Nehmen (dem Konsum) ansetzt, denn hier wird der Allgemeinheit etwas entzogen. Eine Verbrauchsbesteuerung belohnt Wissen, Können und Arbeit, aber sie errichtet durch progressive Besteuerung Barrieren gegen einen übermäßigen Konsum, der die berechtigten Ansprüche aller übrigen Gesellschaftsteile beschneidet.

5) Das fiskalische Eingreifen des Staates wird im neuen Steuersystem radikal vereinfacht. Das bedeutet einen markanten Unterschied zum derzeitigen System, das nur noch für Experten durchschaubar und sozial so ungerecht ist, dass der Staat den Aufruhr der Bevölkerung riskiert, wäre er nicht bemüht, mit Hunderten von Transferzahlungen an die wenig Begüterten die entstandenen Verwerfungen auszugleichen. Neben der Einkommens-, Körperschafts-, Mehrwert- und etwa dreißig weiteren Steuerarten kennt das derzeitige System zudem noch Hunderte von Ausnahme- und Sonderbestimmungen.

Die Berechnung der Endverbrauchssteuer und die Ausfertigung der Steuerbescheide durch den Zentralcomputer ist im neuen System von so großer Einfachheit, dass sie praktisch automatisch erfolgen kann. Die Verwaltung erspart sich einen gewaltigen Apparat und die dadurch entstandenen Kosten. Finanzbeamte werden nur noch für die Berechnung der unternehmerischen Erstverbrauchssteuer benötigt, aber in vergleichsweise bescheidener Zahl. Steuerberater, deren vorrangige Aufgabe heute darin besteht, die Abgaben Besserverdienender an den Staat möglichst zu reduzieren, werden nicht länger benötigt.

6) Da Unternehmen keine andere Steuer entrichten als die Erstverbrauchssteuer auf ökologisch knappe oder gefährliche Güter, während Lohnsteuern, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und eine Reihe anderer Steuern ganz entfallen, kommt es entweder zu einer starken Vergrößerung der Einkommen bei gleich bleibenden Produktpreisen oder alternativ zu einer durchschlagenden Verbilligung der Produktion bei gleichen Einkommen (nur der zweite Fall soll im Folgenden berücksichtigt werden). Arbeit und Leistung sind nach einer Übergangsphase endgültig von aller Steuerlast befreit. Das erhöht den Konsum, weil Produkte bedeutend billiger werden. Die Besteuerung des Konsums hebt diesen Vorteil keineswegs auf, weil die Bevölkerungsmehrheit gestärkt wird und mehr konsumiert. Die Wohlhabenden pflegen im Verhältnis zu ihren Einkommen und Vermögen ja nur relativ wenig zu konsumieren.

Der heimische Konsum im Inland wird auch dadurch gefördert, dass der Anreiz für Einkäufe im Ausland entfällt, da ja inländische Produkte nun um so vieles billiger sind. Das trifft jedenfalls solange zu, wie das Ausland nicht seinerseits das gleiche Steuersystem übernimmt. Insgesamt wirkt die Endverbrauchssteuer bei gleichzeitiger Aufhebung aller bisherigen Steuern wie ein groß angelegtes Konjunkturprogramm, das der Wirtschaft einen mächtigen Aufschwung verleiht.

7) Denn einerseits erhöht sich die Nachfrage, sodass Unternehmen dazu angeregt werden, eine Fülle neuer Arbeitsplätze zu schaffen, andererseits entfallen administrative Hindernisse, die ihnen dieses Vorgehen bis dahin erschwerten. Die Berechnung der Steuern, wie sie jeder Betrieb im derzeitigen System durchführen muss, verursacht hohe Kosten, die im Neuen Fiskalismus System weitgehend entfallen.

8) Gegenüber dem Ausland fällt die Verbilligung der Produkte so stark ins Gewicht, dass sie den Export schlagartig vermehrt (jedenfalls solange das Ausland nicht seinerseits zur Besteuerung des Verbrauchs übergeht. Das wiederum wäre durchaus wünschenswert, weil es der transnationalen Konzentration der Vermögen entgegenwirkt).

9) Der Staat hat die Möglichkeit, den aktuellen ebenso wie den aufgeschobenen Konsum über die Progression zu steuern, und zwar kann er dies für beide gesondert tun, wodurch sich ihm die Möglichkeit öffnet, das Sparvolumen und Anlagevolumen dem Investitionsbedarf durch fiskalische Maßnahmen anzupassen, bzw. vorhandene Ungleichgewichte abzubauen. So führt zum Beispiel eine höhere Belastung des aktuellen bei gleichzeitig verminderter Besteuerung des aufgeschobenen Konsums zu einer Erhöhung der Sparquote. Es steht mehr Geld für Investitionen zur Verfügung. Ein Ausweichen des nicht aktuell konsumierten Geldes in den Finanzsektor ist im neuen System natürlich nicht möglich, weil alles im Banken- oder Börsensektor angelegte Geld eben von vornherein als aufgeschobener Konsum behandelt wird (siehe 11).

10) Ein weiterer substantieller Vorteil betrifft die Aufhebung der Schattenwirtschaft, die es unter den Bedingungen des Neuen Fiskalismus schlechterdings nicht mehr geben kann. Schwarzarbeit lohnt sich nicht länger, da ihre Angebote nicht billiger sind als die eines Unternehmens. Jeder einzelne kann seine Arbeit zwar individuell gegenüber anderen Einzelpersonen anbieten, sofern er – zum Schutz des Konsumenten – ausreichend versichert ist. Versicherungen für solche Einzelanbieter aber sind dann natürlich um einiges teurer als für die Beschäftigten eines Unternehmens, das durch seinen Ruf für die Qualität seiner Arbeiter bürgt. Somit stellt es für den einzelnen keinen Vorteil, sondern im Gegenteil einen merklichen Nachteil dar, außerhalb eines Betriebes zu arbeiten.

11) Das neue Steuersystem verschafft dem Staat bedeutend mehr Steuern, obwohl es in oberflächlicher Sicht symmetrisch zum alten ist. Sehen wir von der Mehrwertsteuer einmal ab, so fällt die Symmetrie sofort ins Auge. Während die Besteuerung vorher Einkommen und Sachen (Rohstoffe, Grund und Boden etc.) betraf, so wird sie nun auf die Seite von Verbrauch und Sachen verlegt. Dadurch schnellen die Einkommen von Beschäftigten und Unternehmern in die Höhe oder es fallen – bei gleichbleibenden Einkommen – die Produktpreise in die Tiefe, weil Steuern und Sozialabgaben entfallen.

Nehmen wir jetzt die Mehrwertsteuer hinzu, so wird diese im neuen System nicht länger auf den Produktpreis aufgeschlagen, sodass sich dieser – zusammen mit zuvor besprochenen Verbilligung – im Durchschnitt etwa um ein Drittel reduzieren dürfte. Um eben diesen Betrag muss bei gleichem Steueraufkommen der Konsum dann natürlich belastet werden. Das betrifft die Erstverbrauchs- plus Endverbrauchssteuer  (die Anteile werden entsprechend austariert).

Auf den ersten Blick ist dies nicht mehr als eine Verlagerung. Doch der Eindruck der Äquivalenz ist irreführend. Einerseits entfallen für Betriebe und Staat gewaltige Kosten. Jeder einzelne Betrieb erspart sich die aufwändige Berechnung von Steuern (und Steuervermeidung), während der Staat auf all die Tausende von Finanzämtern verzichten kann, die er selbst noch in Kleinstädten unterhält, denn im neuen System erfolgt die Steuererhebung automatisch und nahezu kostenlos. Doch das ist nur einer der Vorteile des neuen System. Staat und Gesellschaft sparen nicht nur, der Staat gewinnt noch eine bedeutende Steuersumme hinzu. Denn im alten System konnte sich gerade der wohlhabendste Teil der Bevölkerung der Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit in hohem Maße entziehen, dasselbe Manöver wurde vom weniger begüterten Teil im Bereich der Schattenwirtschaft geübt. In beiden Fällen gehen dem Staat jährlich Milliardenbeträge verloren. Im neuen System sind beide Lecks geschlossen: Es ist gerecht nach oben und unten.

12) Der Neue Fiskalismus wirkt gegen die Spekulation, denn der Erwerb von Gold oder anderen Rohstoffen (einschließlich Nahrungsgrundmitteln wie Weizen, Reis, Soja etc.) wird dem Endkonsum zugerechnet und daher progressiv besteuert. Das gilt natürlich nur, sofern die Rohstoffe nicht von Seiten verarbeitender Betriebe eingekauft werden, die dann eine Erstverbrauchssteuer entrichten. Auf diese Weise wird der volkswirtschaftlich schädlichen Spekulation (im Gegensatz zu volkswirtschaftlich nützlicher Vorratshaltung für Krisenfälle etc.) der Boden entzogen.

13) Er wirkt gegen die Konzentration von Vermögen in wenigen Händen. Alle übermäßige Anhäufung von Geld oder zinstragendem Eigentum wie Aktien, Bankguthaben, Mietshäusern usw. kann im Neuen Fiskalismus wirksam unterbunden werden. Nach seiner Einführung lässt die Endverbrauchssteuer auf den aufgeschobenen Konsum nicht länger zu, dass hohe und höchste Einkommen der übermäßigen Anhäufung von Vermögen dienen. Denn Einkommen können nur auf dreierlei Weise verwendet werden: Entweder dienen sie dem aktuellen oder dem aufgeschobenen Konsum oder sie werden auf einem Girokonto geparkt. Die progressive Besteuerung des aktuellen Konsums wird ab einer bestimmten Grenze, deren Festlegung demokratisch erfolgen sollte, so teuer, dass jemand, der etwa hundert Mal mehr verbraucht als dem Standardkonsum der Bevölkerungsmehrheit entspricht, mit einer Steuersumme belastet wird, die ein Mehrfaches seiner Konsumausgaben beträgt. Der übermäßige Konsum wird also genau soweit eingeschränkt, wie man ihn einschränken will, ohne dadurch die Bereitschaft zur Mehrleistung ernsthaft zu gefährden.

Was aber den aufgeschobenen Konsum betrifft, so werden alle dem Endverbraucher von Banken oder Börsen angebotenen Produkte grundsätzlich genauso behandelt wie der Handel mit den Produkten anderer Unternehmen, d.h. der Zentralcomputer der Steuerbehörde wird über die Summe jeden Ankaufs zusammen mit der Identitätsnummer des Endkunden automatisch in Kenntnis gesetzt. Die Steuersumme kann der Computer beim aufgeschobenen Konsum natürlich nur mit maximal hundert Prozent ansetzen, also maximal genauso hoch wie den Zuwachs der Ersparnis (des Vermögens), wenn diese ein festgelegtes Vielfaches der für Alter, Notfall und Krankheiten vorgesehenen (und unbesteuerten) Standardersparnis erreicht. Denn je weiter sich die Ersparnis von diesem Standard entfernt, desto weniger dient sie der sozial erwünschten persönlichen Absicherung, umso mehr dagegen dem Erwerb leistungsloser Einkommen und Vermögen. Anders gesagt, berechnet der Zentralcomputer keine Steuer auf solche Ersparnis, solange sie nicht über die Standardersparnis hinausreicht, also etwa der heutigen Belastung durch obligatorische Sozialabgaben, Kranken- und Arbeitslosenversicherung entspricht. Er trägt unter Umständen sogar mit einer Förderung zur Erreichung dieser Grenze bei, wenn die Einkommen zu gering sind. Dagegen belastet er die Ersparnis progressiv bei der Überschreitung dieser Grenze und erhebt schließlich bei einem festgelegten Vielfachen der Standardersparnis – wenn also die Vermögensobergrenze erreicht worden ist – hundert Prozent auf den Zuwachs.

Aufgrund entsprechender „Parkgebühren“ lohnt sich auch das volkswirtschaftlich schädliche Parken (Horten) von Geld nicht länger (siehe Einzelheiten II).

14) Der Neue Fiskalismus ist ein sozial verträglicher und vergleichsweise harmloser Weg aus der Schuldenfalle. Ergänzt um die Forderung nach Einführung einer Obergrenze der Vermögen (siehe oben: Modell 3) ist er zugleich ein Rezept gegen die Schuldenkrise. Dieser Aspekt ergibt sich aus der Behandlung der schon bestehenden Vermögen. Die bisher besprochenen Maßnahmen betreffen ja ausschließlich Einkommen und Vermögen nach Einführung der reinen Verbrauchsbesteuerung. Sie machen eine weitere Konzentration der Vermögen nach diesem Zeitpunkt unmöglich, aber ändern nichts an der schon bestehenden Konzentration. Wie ist mit den bestehenden Vermögen umzugehen?

Soweit diese für den Konsum genutzt werden, ergibt sich die Antwort von selbst. Es gelten die vorangehenden Bemerkungen. Im Augenblick einer solchen Verwendung unterliegen sie einer progressiven Besteuerung, die umso steiler ist, je weiter der Verbrauch sich vom Standardkonsum entfernt. Soweit sie aber nicht in den Konsum fließen, also weiterhin Ersparnisse sind, ist zu erwarten, dass ihre Besitzer sie, wie üblich, im Laufe der Zeit in andere ertragreichere Anlageformen umwandeln. In diesem Augenblick aber, d.h. bei jeder neuen Anlage, wird die Transaktion in der zuvor beschriebenen Weise der zentralen Steuerbehörde gemeldet.  Viele der vorhandenen Vermögen überschreiten die maximale Ersparnis jedoch um ein Vielfaches, Milliardenvermögen sogar um Potenzen. Hier ist mit der hundertprozentigen Besteuerung des Zuwachses nichts auszurichten, weil die Ersparnisgrenze für den maximalen aufgeschobenen Konsum ja längst erreicht worden ist.

Die Reduktion dieses Ungleichgewichtes muss auf andere Art erfolgen, z.B. auf die folgende Weise. Je größer das Vielfache der maximalen Ersparnis ist, desto höher sollte der Abschlag im ersten Jahr sein. Er könnte etwa, wenn das Vermögen tausendmal so hoch liegt, im ersten Jahr 25 Prozent betragen. Im zweiten Jahr wird das so reduzierte Vermögen dann nur noch – um Beispielzahlen zu nennen – mit 20% reduziert, im dritten mit 15% usw., bis die Obergrenze für die maximale Ersparnis im Sinne eines aufgeschobenen Luxuskonsums erreicht ist, eine Grenze, die sich dann – wie oben beschrieben – nicht mehr überschreiten lässt. Eine leistungslose Bereicherung natürlicher Personen mit dem alleinigen Zweck der Akkumulation von ökonomischer und politischer Macht wird damit unmöglich. Sobald sich die Einsicht durchsetzt, dass alle Ersparnis natürlicher Personen, die über den maximalen Bedarf an aufgeschobenem Konsum hinausgeht, ein gefährliches soziales Übel ist, werden auch die Eliten diesem längst fälligen Schritt zustimmen. Ohne ihre freiwillige oder unfreiwillige Mitarbeit bei der Reduktion der Schulden, ist deren Tilgung unmöglich.

Nach Einführung einer Vermögensobergrenze sollte man allerdings zunächst behutsam verfahren, um bestehende Vermögen nicht gar zu schnell abzuschmelzen. Das kann etwa in der Weise geschehen, dass man für eine Übergangsphase von zwanzig bis fünfzig Jahren statt der Einjahresschritte fortschreitender Reduktion fünf Jahre als Einheit wählt. Ein solches Vorgehen ist auf jeden Fall vorzuziehen, denn es kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein, die Vermögenden gleich zu Anfang so sehr zu schröpfen, dass sie ihre Mitarbeit beim Übergang zu der längst fälligen Umstellung auf ein sozial gerechtes Verbrauchssteuersystem verweigern. Soweit die Vermögen nicht illegal erworben wurden, gingen sie aus den geltenden Bedingungen des Systems hervor, und man wird daher nur ihren allmählichen Abbau zulassen dürfen. Alles andere käme einer ungerechtfertigten Enteignung gleich. Dieser behutsame Übergang ist schon deshalb angezeigt, weil das doppelte Ziel der Umstellung erst nach Jahren erreicht werden kann: Einerseits soll zumindest die Standardersparnis auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden, andererseits soll dann am Ende dieselbe Investitionssumme wie zuvor der Privatwirtschaft zur Verfügung stehen. Das lässt sich nicht auf Anhieb bewerkstelligen. Trotz seiner extremen Ungleichverteilung ist man daher in einer Übergangsphase auf das bestehende Sparpotential angewiesen.

Doch wie immer man vorgeht: Das Volumen der über der maximalen Grenze für den aufgeschobenen Konsum liegenden Ersparnis allein der oberen zehn Prozent natürlicher Personen ist so gewaltig, dass damit innerhalb von zwei Dekaden die Staatsschulden überall in Europa getilgt werden können. Die Alternative zu diesem schmerzlosen Verfahren des Abbaus staatlicher Schulden – denn wer leidet ernsthaft darunter, dass ihm genommen wird, was selbst seinen Luxuskonsum nicht einzuschränken vermag – besteht langfristig allein in der Entwertung des Geldes. Die aber reißt immer ein ganzes Gemeinwesen in den Abgrund: nicht nur die Ärmsten, sondern auch die Eliten. Dennoch wird der Vorschlag einer Vermögensobergrenze zu den umstrittensten der ganzen Reform gehören. Ich sehe dazu aber keine Alternative. Damit die Staaten Europas aus der Schuldenfalle gelangen, müssen die Gläubiger Opfer bringen: Ihre gewaltigen Guthaben entsprechen exakt den privaten plus öffentlichen Schulden. Wer die Schulden abbauen will, muss daher die übergroßen Guthaben reduzieren. Aus der arbeitenden Bevölkerung ist nicht mehr herauszuquetschen.

Abschließend sei noch bemerkt, dass das Vermögen von Konzernen, also von Erstverbrauchern, einer gesonderten Behandlung unterliegt. Es lässt sich aber verhindern, dass es nur zur Steuervermeidung in Firmen geparkt wird, um de facto dann irgendwann dem aktuellen bzw. dem aufgeschobenen Konsum von Endverbrauchern zu dienen. Hier ist jedoch nicht der Platz, die steuerliche Behandlung und Kontrolle des Erstverbrauchs zu erörtern.

15) Den Vorteil eines behutsamen Wandels sollte man nicht zu gering veranschlagen. Die Erst- und Endverbrauchssteuern können gleitend eingeführt und die bisherigen Steuern ebenso gleitend abgebaut werden, um abrupte Übergänge und Verwerfungen zu vermeiden und die Auswirkungen der neuen Besteuerung in actu verfolgen und bewerten zu können.

So könnte in einem ersten Schritt die heutige Mehrwertsteuer – in Deutschland erhöht diese die Endpreise um ca. 20% – durch die progressive Steuer auf den aktuellen Konsum so ersetzt werden, dass das Resultat aufkommensneutral ist. In einem zweiten Schritt würde der aufgeschobene Konsum progressiv besteuert werden. Erst danach wird die Einkommensteuer mehr und mehr reduziert, während die Konsumsteuern (Erst- und Endverbrauchssteuern) entsprechend heraufgesetzt werden.

16) Alle bisherigen Sozialreformen als Reaktion auf eine übermäßige Konzentration der Vermögen bestanden in groß angelegten Enteignungen, die man in Rom Proskriptionen, in der Neuzeit Revolutionen nannte. Manchmal ging auch von Kriegen oder einer Weltwirtschaftskrise wie der von 1929 eine ähnliche Wirkung aus. Die hier vorgeschlagene Reform des Steuersystems hat den Vorteil, dass sie die Eliten, die ja inzwischen wiederum fürchten müssen, durch einen sozialen Umsturz ihrer Privilegien gewaltsam beraubt zu werden, zur Mitarbeit motiviert, denn die von ihnen bereits erworbenen Vermögen bleiben kurzfristig (vielleicht ein Dutzend Jahre) unangetastet. Ihre Besitzer verlieren daher nicht ihr Gesicht – wozu ja auch keinerlei Grund besteht, denn sie haben sich in der Regel keines Verbrechens schuldig gemacht, sondern nur die Regeln und Chancen des bestehenden Systems besser als andere genutzt. Unter dem Neuen Fiskalismus schmelzen ihre Vermögen danach einfach zusammen, während sich der Wohlstand der Bevölkerungsmehrheit zur gleichen Zeit deutlich erhöht. Auf diese Weise könnte es zu einem friedlichen Übergang kommen. Das ist umso wichtiger, als der Eigentumsgesellschaft in ihrer bisherigen sehr bewegten Geschichte (hierzu mein Buch Wohlstand und Armut) ein solcher friedlicher Übergang ohne größte Not und Zusammenbrüche noch nie gelungen ist.

VI) Einwände

1) Die Deutschen sind nicht bereit auf Bargeld zu verzichten, der Übergang zu einem ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr lässt sich nicht durchsetzen.

Diese Behauptung ist unbegründet. Die Wahl zwischen Bargeld und unbarem Zahlungsverkehr wird in der Praxis allein durch Nützlichkeitserwägungen bestimmt. Wenn es für Konsumenten und Firmen bequemer oder gar profitabler ist, sich ganz auf elektronische Zahlung umzustellen, werden sie den Übergang augenblicklich vollziehen. Der Staat hat es seinerseits in der Hand, diesen Prozess durch entsprechende Anreize entweder zu verhindern oder umgekehrt wesentlich zu beschleunigen. Wenn er die Erstverbrauchssteuer für Betriebe sowie die Endverbrauchssteuer bei Konsumenten während einer Übergangsphase für bargeldlose Zahlungen um einen prozentuellen Abschlag vermindert, stellt er einen wirksamen Anreiz her, um die Umstellung in kürzester Zeit herbeizuführen. Bei allen Barzahlungen, die über einem Bagatellbetrag liegen, muss der Kunde ohnehin seine Bankomat+Steuerkarte vorweisen. Barzahlung wird dann aber für alle Beteiligten aufwändiger, weil der Empfänger den Betrag händisch in die Tastatur des Kartenlesegerätes eingeben muss, damit dieses ihn dann, wie sonst auch üblich, an den Zentralcomputer weiterleitet. Der Abschlag bei elektronischer Zahlung ist schon deswegen gerechtfertigt, weil Barzahlung einen größeren Aufwand erfordert.

Sobald der Zahlungsverkehr zu 90 oder 95 Prozent elektronisch erfolgt, kann der Staat die Umstellung für die verbleibenden 5 oder 10 Prozent per Gesetz verfügen, weil damit zu rechnen ist, dass diese an barem Verkehr (im Inland) vor allem aus Motiven festhalten, die der Allgemeinheit zum Schaden gereichen: Die Verwendung von Bargeld bietet Möglichkeiten der Steuerhinterziehung.

2) Das führt zu dem weiteren Einwand, dass auch das neue System gegen Steuerhinterziehung nicht gefeit sein werde. Gewiss. Wer das Gegenteil behauptet, unterschätzt die menschliche Intelligenz. Über einige dieser Möglichkeiten und wie man sie erfolgreich bekämpft, werde ich in der nächsten Ausgabe von Wohlstand und Armut reden. Entscheidend ist aber, erstens, ob das Ziel größerer sozialer Gerechtigkeit erreicht wird und ob die Steuerhinterziehung leichter oder schwieriger wird. Hierzu lässt sich zweifelsfrei feststellen, dass sie im neuen System wesentlich erschwert wird.

3) Der Neue Fiskalismus verwandele den Bürger in einen gläsernen Konsumenten. Der moderne Staatsbürger fürchte aber nichts so sehr wie das Ausschnüffeln seiner Privatsphäre. Wird jeder einzelne Einkauf an den Zentralcomputer gemeldet, dann hätten wir es mit einer totalen Überwachung zu tun.

Dieser Einwand ist gleich aus mehreren Gründen unsinnig. Zunächst einmal gehört eine wirkliche und zudem wirklich gefährliche Schnüffelei jetzt schon zur Realität unserer Alltagswelt. Das Verkaufsverhalten des durchschnittlichen Konsumenten wird von privater Seite zu privatem Vorteil rücksichtslos ausgespäht. Das geschieht vor allem über das Internet, aber auch direkt bei Supermärkten und Firmen, welche Rabattkarten ausgeben und diese dann dazu benützen, um über gezielte Werbung das Verkaufsverhalten der Kunden zu lenken. Inzwischen wird in allen entwickelten Staaten das gesammelte Wissen über die gläsernen Konsumenten weltweit von Privatfirmen gesammelt und an andere Privatfirmen weiterverkauft.

Dagegen ist der Zentralcomputer, der im Auftrag der Steuerbehörde den Steuersatz gemäß dem Endkonsum jedes Verbrauchers berechnet, per Gesetz bei 95 Prozent aller täglichen Einkäufe (also all jener, die im Gegensatz zu lang- oder dauerlebigen Gütern nur kurzlebige oder Bagatellgüter betreffen) ausschließlich berechtigt, den bloßen Kaufbetrag festzuhalten. Im Unterschied zu der privaten Ausschnüffelung des Konsumverhaltens ist der Steuerbehörde also bei 95 Prozent aller Einkäufe nur der Umfang des Konsums bekannt. Die Steuerbehörde weiß deshalb im neuen System nicht mehr vom Bürger als sie heute schon von ihm weiß, wenn sie den Umfang des Einkommens bei der Bevölkerungsmehrheit ermittelt. In diesem Zusammenhang von einem gläsernen Konsumenten oder einer Beeinträchtigung des Datenschutzes zu reden, ist Irreführung.

Größer und berechtigter sind die Vorbehalte gegen den Einblick der Steuerbehörde in die Konten. Darauf bin ich in „Einzelheiten II“ eingegangen.

4) Die reine Besteuerung des Verbrauchs lässt die Endverbrauchssteuer auf unerträgliche Werte in die Höhe schnellen. Diese Kritik wurde mir von dem deutschen Steuerexperten Lorenz Jarass entgegengehalten (persönliche Mitteilung). „Haben Sie für Ihr Modell schon mal die benötigten Steuersätze ausgerechnet? Wäre interessant. Danke.“ Der Einwand wurde zwar schon unter V) Auswirkungen des Neuen Fiskalismus, Punkt 10 behandelt, aber ich möchte noch eine weitere Bemerkung anschließen.

Vergleicht man ein System:

A) mit progressiver Besteuerung der Leistung (Einkommen) plus Besteuerung von Sachen (Mineralöl und andere Rohstoffe)

mit einem Alternativsystem B,

in dem der Endverbrauch progressiv besteuert wird und dem wiederum die Besteuerung der Sachen hinzugefügt wird,

so ist offenkundig, dass sich beide im Hinblick auf das Gesamtaufkommen äquivalent gestalten lassen. Es ist also kein relevanter Einwand, dass die Konsumsteuer entsprechend hoch ausfällt, denn es wird nur die Seite der Besteuerung gewechselt. Wenn man Aufkommensneutralität zugrunde legt, also der Staat dasselbe Steueraufkommen wie vorher bezieht, und wenn man andererseits zur Bedingung macht, dass die Bevölkerungsmehrheit auf keinen Fall stärker belastet werden darf als zuvor, so gewinnt man die beiden Eckpunkte für die Berechnung. Die Umstellung sollte dann so erfolgen, dass sich beim Standardverbrauch keine höhere Belastung ergibt.

Dieser Ansatz würde allerdings das Steuervolumen für den Standardverbrauch immer noch zu hoch ansetzen. Denn natürlich wird die Endverbrauchssteuer wesentlich dadurch entlastet, dass man ein größeres und mit der Zeit zunehmendes Gewicht auf die Besteuerung der Sachen legt. Bei mir entspricht dieser Forderung eine höhere Belastung des Erstverbrauchs der industriellen Verwerter. Genau diese Forderung wird aber auch von all jenen erhoben, die gegen die ökologischen Folgen des derzeitigen Steuersystems protestieren. Weg von der Besteuerung der Arbeit (Leistung) hin zur Besteuerung knapper Güter, hieß es bisher. Im neuen System heißt es dagegen: Reduktion der Besteuerung des Endverbrauchs zugunsten einer höheren Besteuerung knapper Güter!

Allerdings darf man die Endverbrauchssteuer auf keinen Fall mit der derzeitigen Mehrwertsteuer verwechseln. Diese ist ein unglücklicher Zwitter, der sowohl den Konsum des Endkonsumenten belastet (aber auf sozial schädliche, weil gerade für die Einkommensschwächsten besonders nachteilige Weise) wie auch die Unternehmensleistung, aber hier auf eine für die Leistung schädliche Art, da die Mehrwertsteuer keinen Unterschied zwischen effizienten und weniger effizienten Betrieben macht und außerdem ökologisch unwirksam ist. Diese Steuer verdankt ihren Ursprung allein historischen Gründen, nämlich der Tatsache, dass es vor Aufkommen der elektronischen Zahlung eben für den Staat praktisch unmöglich war, den Verbrauch zu belasten, stattdessen musste er sich an die Betriebe halten.

5) Ein weiterer Einwand fußt auf der unter 4) besprochenen Symmetrie von progressiver Einkommens- und progressiver Verbrauchsbesteuerung. Wenn die Steuerbehörde ohnehin Einblick in sämtliche Konten erhält (bzw. – was sicher richtiger ist – zwar nur die Geschäftsbanken diesen Einblick besitzen, aber bestimmte Maßnahmen von Seiten der Steuerbehörde dann eben von ihnen ausgelöst werden), müsste es dann nicht gleichgültig sein, ob man sich für das eine oder andere System entscheidet? Würde sich nicht in einem gleichartig konzipierten System der progressiven Einkommens– und Vermögensbesteuerung deren weitere Konzentration ebenso wirksam verhindern lassen?

Dieser Einwand ist formal richtig, er übersieht aber wichtige inhaltliche Unterschiede.

Erstens kommt nur bei der Besteuerung des Verbrauchs die Verbilligung der Produktion zum Zuge und damit die Aufhebung der Schwarzarbeit und die Verbilligung des Exports. Die Entlastung der Arbeit, die heute allgemein gefordert wird, ist nur auf diesem Wege erreichbar.

Zweitens lässt sich die Spekulation mit Rohstoffen nur im System der Verbrauchsbesteuerung ebenso leicht begründen wie verhindern. Niemand kann tonnenweise Getreide konsumieren. In dem Augenblick, wo man den Verbrauch von Nahrungsmitteln dem Endkonsum natürlicher Personen zurechnet, ist der Spekulation auf eine Weise der Boden entzogen, die jeder einzusehen vermag. Im System der Einkommensbesteuerung vermag ein solcher Schritt dagegen nicht einzuleuchten. Er muss dem System künstlich aufgepfropft werden.

Drittens lässt sich nur in diesem System der separaten Besteuerung von aktuellem und aufgeschobenem Konsum eine Feinjustierung der Gesamtersparnis je nach gesamtem Investitionsbedarf auf einfache (oben beschriebene Art) erzielen. Es ist schwer einzusehen, wie das unter dem System der Einkommensbesteuerung möglich wäre.

Viertens kann die bisherige Vermögenssteuer höchst problematisch sein, weil sie die Entfaltung der produktiven Kräfte verhindert, während doch Können und Leistung alle Förderung durch die Allgemeinheit verdienen. In „Einzelheiten III“ unterscheide ich zwischen dem Vermögen, das dem aufgeschobenen Konsum dient und entsprechend zu besteuern ist, und einem Betriebsvermögen, das unter bestimmten Bedingungen ganz unbesteuert sein darf und es sogar sein sollte.

Fünftens bestehen grundlegende psychologische Unterschiede. Zu den wichtigsten Bestandteilen des individuellen Konsums zählen Anschaffungen von Wohnraum sowie von Grund und Boden. Aus der Perspektive der Verbrauchsbesteuerung betrachtet, leuchtet es unmittelbar ein, dass jedem Bürger ein gleicher Anteil an Grundfläche und Wohnraum zusteht und dass dieser Anteil daher steuerfrei bleiben soll. Wiederum ist das in einem System der Einkommensbesteuerung nicht aus diesem selbst zu begründen.

Sechstens gehorcht die Festlegung von Einkommen immer bis zu einem gewissen Grade der Willkür. Einkommen unterliegen Vorurteilen wie dem Unterschied der Geschlechter und sind oft von Zufällen der persönlichen Biographie abhängig (Abschluss an einer mehr oder weniger angesehenen Schule). Das gilt dann natürlich ebenso für ihre Besteuerung. Der Konsum stellt dagegen einen objektiven Vergleichsmaßstab her, der allein von der Quantität ausgeht und damit von dem gesamten Zugriff einer Person auf die Menge der allen zustehenden Güter.

Siebtens repräsentiert der Konsum einen sinnlich unmittelbar erfahrbaren Teil unserer gesellschaftlichen Existenz. Konsum besteht aus Dingen, mit denen wir unser Leben gestalten. Einkommen dagegen sind bloße Zahlen, die inzwischen in die Millionen und in die Milliarden gehen, ohne dass sie noch einen inhaltlichen Bezug besitzen. Indem der Konsum in der Vordergrund rückt, werden Reichtum und Armut wieder greifbar. Mangel und Exzesse rücken viel stärker in den Mittelpunkt. Auch in dieser Hinsicht sind die beiden Systeme keineswegs äquivalent.

Vielleicht am wichtigsten ist das achte und letzte Argument für eine Umstellung vom System der Einkommens- auf das der Konsumbesteuerung. Erst im Rahmen der letzteren leuchtet es unmittelbar ein, warum die Ersparnis von janusköpfiger Natur ist. Als aufgeschobener Konsum ist sie ein notwendiger Bestandteil der individuellen Fürsorge, ganz gleich ob sich der einzelne für Notfälle und im Alter einen bescheidenen oder einen Luxuskonsum absichert. Als Ersparnis zur Erzielung von leistungsfreiem Einkommen, das auf ökonomische und politische Macht abzielt und in Zahlen besteht, die jeden Konsum, und zwar auch den größten Luxus um Potenzen übertreffen können, haben wir es dagegen mit genau jenem Grundübel der Eigentumsgesellschaft zu tun, das diese immer wieder aus der Bahn wirft (darüber mehr in Wohlstand und Armut). Wie in „Einzelheiten III“ gesagt, macht die Vermögenssteuer keinen Unterschied zwischen dem aufgeschobenen Konsum, der Bereicherung durch leistungsloses Einkommen und einem produktiven Einsatz von Kapital zum Wohl der Gesellschaft. Nur im Rahmen einer reinen Besteuerung des Verbrauchs ist eine solche Differenzierung ohne Schwierigkeiten durchzuführen.

6) Die Endverbrauchssteuer richtet sich nach dem individuellen Konsum pro Zeiteinheit. Dieser Konsum wird nach den Preisen der verbrauchten Güter und Dienstleistungen berechnet. Die Preise für diese Güter und Dienstleistungen setzen sich ihrerseits aus dem Verbrauch an Ressourcen und Arbeit zusammen. Sollte nicht bei der Endverbrauchssteuer ausschließlich der Verbrauch und nicht auch die Arbeit besteuert werden?

Eine derartige ausschließliche Besteuerung des Verbrauchs wäre technisch leicht durchführbar. Jede Firma würde ihre Produkte außer mit dem jeweiligen Preis auch mit einem für alle ihre Produkte gemeinsam geltenden Koeffizienten versehen, der ihren durchschnittlichen Preisanteil von Ressourcen im Verhältnis zur Arbeit quantifiziert. Dieser Koeffizient wird dann beim Verkauf immer zusammen mit dem Preis selbst (doch ohne weitere Hinweise auf die Art des Produktes) mit der Bank+Steuerkarte an die Steuerbehörde übermittelt. Er hat einen Wert zwischen Null und Eins. Null bedeutet, dass das Produkt keine Ressourcen benötigt, sondern ausschließlich Arbeit. Eins, dass in seinem Preis keine Arbeit, sondern nur Ressourcenverbrauch enthalten ist. Soll nur der Ressourcenverbrauch der Besteuerung unterliegen, dann wird bei einem Koeffizienten von Null der Preis mit Null multipliziert, d.h. es fällt keine Steuer an. Bei eins hingegen wird der Preis mit eins multipliziert und geht daher in vollem Umfang in die Berechnung der Endverbrauchssteuer ein. Da der Anteil in der Regel zwischen Null und Eins liegen wird, ergibt die Multiplikation jeweils Werte unter dem vollen Verkaufspreis eines Produktes. Die würde für Unternehmen einen Anreiz schaffen, möglichst viel Arbeit und möglichst wenig Ressourcen einzusetzen.

Ein solches Verfahren wäre technisch problemlos durchführbar. Es würde den Vorstellungen von Hans-Peter Aubauer (Professor für Physik und Umweltwissenschaft an der Universität Wien) entsprechen, der ausschließlich den Verbrauch an Ressourcen besteuern möchte (siehe Zeitschrift für Sozialökonomie, Eine wirtschaftlich und sozial verträgliche Ressourcenwende. Oktober 2011). Aber ist ein solches Vorgehen auch sinnvoll? Die Endverbrauchssteuer soll den Konsum umso stärker belasten, je mehr der einzelne durch seinen Verbrauch der Allgemeinheit entzieht. Er entzieht ihr aber einerseits Ressourcen, andererseits Arbeit. Der Luxuskonsum der amerikanischen Superreichen bestand, wie Paul Krugman aus den 20er Jahren vor der Weltwirtschaftskrise berichtet, in Prachtvillen so groß wie Schlösser und einem entsprechenden Personalaufwand. Seit den 90er Jahren beobachtet er in den Vereinigten Staaten neuerlich diese Entwicklung. Wieder umgeben sich die Superreichen mit Schwärmen von Dienstpersonal. Diese Situation ist allgemein kennzeichnend für Staaten der Dritten Welt. Soll dieser Konsum an menschlicher Arbeit unbesteuert bleiben? Das würde für die Superreichen den Anreiz vermehren, wiederum eine Dienstbotengesellschaft wie in der Dritten Welt zu fördern, denn dann zahlen sie keine Steuern. Das darf nicht sein. Die Reichsten müssen für ihren Verbrauch an menschlicher Arbeitskraft genauso wie für ihren Verbrauch an Ressourcen zur Kasse gebeten werden.

Ähnliche Überlegungen gelten für Produkte, in welche die hoch bezahlte Arbeit von Ingenieuren, Softwarespezialisten, Physikern eingeht. Der Anteil an Ressourcen kann da in manchen Fällen vergleichsweise niedrig sein. Soll ein übermäßiger Konsum solcher auf kostspieligem Wissen beruhender Produkte dann steuerfrei bleiben, obwohl doch etwas höchst Wertvolles der Allgemeinheit entzogen wird? Wie gesagt, das wäre technisch problemlos, aber ich halte ein solches Vorgehen für sozial ungerecht und daher für kontraproduktiv. Die Arbeit wird im neuen Steuersystem ja viel effektiver dadurch entlastet, dass alle Besteuerung von Leistung und Kreativität mit der Beseitigung von Einkommens- und Mehrwertsteuer grundsätzlich entfällt. Die Erstverbrauchssteuer auf alle knappen Ressourcen aber sorgt bereits ganz allein dafür, dass alle Unternehmen deren Einsatz so weit wie möglich beschränken und stattdessen möglichst viel Arbeit einsetzen.

VII) Das Umweltgeld – leider eine schlecht durchdachte Idee

Vorschläge in dieser Richtung gehen von dem Gedanken aus, das Steuersystem ganz von dem Bezug auf die einzelne Person abzulösen. Zweifellos könnte es auf diese Art noch stärker vereinfacht werden als das mit der hier vorgestellten Endverbrauchssteuer ohnehin schon geschieht. Der Staat bemisst die Steuern nicht an der individuellen Belastbarkeit des einzelnen Bürgers, sondern völlig unabhängig davon. Das ist mit Hilfe eines „Umweltgeldes“ möglich, das an jeden Bürger ausgezahlt wird, und zwar in einer Höhe, die sich entweder am durchschnittlichen Ökoverbrauch bemisst oder an einem niedrigeren Zielwert, den Staat und Gesellschaft erst noch erreichen möchten. Wer den Durchschnitt bzw. den Zielwert nicht überschreitet, bleibt demnach per Saldo unbesteuert, da er die mit den konsumierten Gütern an den Staat zunächst abgeführte Ökosteuer ja zur Gänze von diesem zurückerhält. Wer dagegen mit seinem Konsum über dem Durchschnitt oder dem Zielwert liegt, wird dafür zur Kasse gebeten.

Ein solches Steuersystem hat den Vorteil bestechender Einfachheit. Leider krankt es gleich an zwei kardinalen Fehlern, die es unbrauchbar machen. Einerseits greift zu kurz im Hinblick auf den Gegenstand der Besteuerung, andererseits im Hinblick auf deren Umfang.

Der Gegenstand der Besteuerung sind hier ausschließlich ökologisch nicht-erneuerbare, Umwelt schädigende oder allgemein knappe Ressourcen. Nun ist die Sorge um die Natur allerdings kaum hundert Jahre alt, bis dahin hatten Gesellschaften weit mehr Grund, sich weniger um deren Ausbeutung als um die des Menschen zu sorgen. Hier liegt denn auch der Pferdefuß dieses Vorschlags. Von Ökosteuern gedrückt, würde die Ausbeutung sich gleich wieder zurück zum Menschen verlagern. Wenn jemand sich eine gewaltige Dienerschaft hält, wird er dafür nicht zur Kasse gebeten. Ebenso wenig, wenn er die in den Produkten enthaltene Arbeit in besonderem Umfang konsumiert. Eine solche Art der Besteuerung des Verbrauchs würde deren Gegenstand demnach halbieren. Vgl. auch VI, 6.

Sie ist aber auch im Hinblick auf den Umfang der Besteuerung unbrauchbar. Angenommen, ein Konsument überschreitet den Verbrauch von ökoschädigenden Gütern um fünfzig Prozent und muss dafür entsprechend Steuern abführen. Dann hängt aber die Belastung durch diese Steuer für jeden einzelnen strikt von der Höhe seines Einkommens ab. Nehmen wir an, dass eine Person A zwanzig Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden muss, dann wird sie sich mit Hinblick auf eine Person B, die ein zehnfaches Einkommen bezieht, kaum gerecht behandelt führen. Denn diese Person würde im gleichen Fall nicht mehr als 2 Prozent ihres Einkommens an Strafsteuern bezahlen. Sie wird sich vergleichsweise überhaupt nicht besteuert fühlen. Mit anderen Worten, diese Steuer gleicht der zu Recht als unsozial verurteilten Mehrwertsteuer, die ebenfalls keinen Personenbezug aufweist, deswegen besonders einfach zu administrieren ist, aber keinerlei regulative Wirkung aufweist. Bestehende soziale Ungleichheiten werden durch ein solches Steuersystem zementiert.

Armut und Reichtum sind nun einmal immer personenbezogen. Ein Steuersystem, das die Auswüchse mildern will, kommt daher ohne den Personenbezug nicht aus.

VIII) Die Erstverbrauchssteuer

Hierzu siehe meine Ausführungen in Wohlstand und Armut.